Steuerersparnis sichern und gleichzeitig privates Vermögen aufbauen. Die intelligente Lösung für Selbstständige und Angestellte, die mehr erhalten wollen.
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Sie gehören zu den wenigen Deutschen, die viele Stunden arbeiten, Risiken auf sich nehmen und Erfolg erleben. Doch während Ihr Einkommen steigt, wächst vor allem ein Posten überproportional: die Überweisung an das Finanzamt.
Fast die Hälfte Ihres Einkommen verschwindet in einem System, von dem Sie wenig zurückerhalten. Jede Gehaltserhöhung, jeder zusätzliche Auftrag wird von der Steuerprogression fast vollständig eingenommen.
Die Frage ist nicht, ob Sie Steuern zahlen müssen. Die Frage ist: Wie viel davon können Sie legal in Ihr eigenes Vermögen umleiten und das jedes Jahr?
Machen Sie aus Ihrer größten Ausgabe Ihre stärkste Investition mit reduziertem Nettoaufwand.
Bis zu 30.826 € (ledig) 61.652 € (verheiratet) steuerlich jährlich ansetzbar
Bis zu 30.826 € / 60.652 € fließen in Ihre ETF-basierte Altersvorsorge
Was wäre, wenn Sie einen Teil Ihrer Steuerzahlung nehmen und stattdessen in Ihr eigenes, zukunftssicheres Vermögen investieren könnten? Genau das ermöglicht die steuerlich begünstigte ETF-Rente – in einer modernen, hocheffizienten Form.
| Maximaler Beitrag zur Basisrente (2026): | 30.826 € |
| Steuerersparnis bei 42% Grenzsteuersatz: | 12.947 € |
| Ihr tatsächlicher Aufwand: | 17.879 € |
Das bedeutet: Der Staat finanziert fast die Hälfte Ihrer Altersvorsorge. Ihr Geld fließt in kostengünstige ETF-Portfolios und arbeitet für Sie, nicht für das Finanzamt.
Aber:Jeder Tag, den Sie zögern, kostet Sie Geld.
Finden Sie in nur 3 Minuten heraus, wie viel Steuern Sie 2026 noch sparen können und wie viel Vermögen Sie sich dadurch sichern.
"Sehr gute und fachliche Kompetenz. Bei Herrn Pfeifer wird man sehr gut, fair und ehrlich beraten."
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Die ETF-Rente ist besonders attraktiv für Angestellte und Selbstständige
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € … bis zu 12.947 € zurück vom Finanzamt …
ETF-basierte Policen auserwählter Anbieter, ohne versteckte Kosten.
Ja – durch Kombination mit Investitionen in Photovoltaikanlagen (IAB + Sonder-AfA)...
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Hinweis zur Steuerberatung:
Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Steuerberatung dar.
Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können nur durch einen zugelassenen Steuerberater verbindlich beurteilt werden.
Für die konkrete Umsetzung arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern zusammen.