Investitionsabzugsbetrag
Für künftige begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter können unter anderem bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten vorgezogen gewinnmindernd berücksichtigt werden. Der Betriebsgewinn darf im Abzugsjahr vor IAB grundsätzlich 200.000 Euro nicht überschreiten; die Investition muss regelmäßig bis zum Ende des dritten Folgejahres erfolgen.