top of page

sp-group

 Erneuerbare Energien 
Energiemanagementsysteme -
Energieströme optimieren und Energieeffizienz erhöhen
Blockchain.PNG

Energieströme werden durch Einsparzähler, Sensorik, Software und diversen weiteren Komponenten systematisch erfasst und gesteuert.

 

Das Bundesministerium unterstützt den Erwerb und Installation von Regelungs-, Steuer- und Messtechnik zur Einbettung in ein Umweltmanagementsystem bzw. Energiemanagementsystem mit Fördermitteln von bis zu 40  % der Investitionskosten. Diese sind nicht rückzahlbar und werden als Tilgungszuschuss oder Fördergelder an die kleinen und mittelständischen Unternehmen ausbezahlt. Die Beantragung kann alle zwei Jahre erneut erfolgen.

Involviert in diese Förderung ist neben dem Energiemanagementsystem auch die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den neuen technischen Komponenten und der Software.

Querschnittstechnologien werden speziell im Programm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" mit ebenfalls bis zu 40 % in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert. 

Dazu zählen elektrisch angetriebene Anlagen, Druckluftsysteme, Pumpen, Motoren, Lüftungen und der hydraulische Abgleich in Heizungssystemen. Diese Komponenten verbrauchen oftmals sehr hohe Energiemengen. Der Einsatz von neuen effizienten Techniken und Aggregaten bewirkt im Unternehmen deshalb enorme Energieeinsparmöglichkeiten.

Der Ersatz oder eine Neuanschaffung von folgenden Bauteilen werden hier vom BMWi beispielsweise gefördert:

  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzungsanlagen,

  • Kompressoren,

  • Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen,

  • Dämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile,

  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendungen,

  • elektrische Antriebe und Motoren,

  • Beleuchtung,

  • IT-Systeme,

  • Kälte- und Kühlwasseranlagen,

  • Lüftungsanlagen

 

Die Beantragung ist über das Bundesministerium vor einer  Änderung der technischen Komponenten vorzunehmen und erfordert ein Gutachten des SGS TÜV Saar.

Zusätzliche hohe steuerliche Sonder-Abschreibungen ergeben mit den staatlichen Fördermitteln eine lukrative Investition mit sehr kurzen Amortisationszeiten.

Nach erfolgter Umsetzung hocheffizienter Technologien im Unternehmen sinkt der Energieverbrauch um ca. 30 % jährlich. Die Rentabilität und Rendite von Investitionen im Energiesektor liegt damit im Vergleich zu anderen Anlageformen auf dem Finanzmarkt erheblich höher, zusätzlich versehen mit unschlagbaren hohen Steuerrückerstattungen und Steuerminderungen 

Blockchain.PNG
§ 8 EDL-G Verpflichtung zur Durchführung                        von Energieaudits, Verpflichtungsbefreiung

Alle Unternehmen sind zunächst verpflichtet, ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre durchzuführen. Davon freigestellt sind Unternehmen nur dann wenn gewisse Werte an Umsatzvolumen, Mitarbeiteranzahl und Bilanzsumme nicht überschritten werden, oder bereits ein Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem eingerichtet wurde.

Für kleinere und mittelständische Unternehmen, können die Kosten und der Aufwand für interne Energiebeauftragte und die laufenden Qualifikationen exorbitant hoch sein. Hier ist ein TÜV-Gutachten sinnvoll welches mit hohen Förderungen eine überschaubare Kostengröße darstellt und die interne Bestellung eines Energiebeauftragten sowie von der alle vier Jahre erneuten Durchführung eines Energieaudits befreit. Voraussetzung ist die gesetzlich geforderten Unternehmensgröße werden entsprechend eingehalten und nicht überschritten. 

Überprüfung eines Energieaudit

Das BAFA,  Bundesamt für Wirtschaft und Aussenkontrolle, nimmt hierbei Stichprobenkontrollen vor, eine Aufforderung zum Nachweis eines vorhandenen Energieaudits  wird dem betroffenen Unternehmen  mit einer angesetzten Frist vorgegeben.

Das Unternehmen erhält hierzu einen Link zum Upload der Nachweise. Versäumnisse werden mit Bußgeldern   von     bis zu € 50.000,00 geahndet.

SERVICES
TEAM
Staatliche Förderung Klimaschutz / Energiewende

Wir sind Ihr Ansprechpartner und stellen für Sie kostenlos die  Förderanträge beim Bundesministerium. 

 

In Zusammenarbeit mit dem SGS TÜV Saar werden Energiegutachten für Unternehmen erstellt die klare unabhängige Vorschläge enthalten in welcher Form und Höhe in Ihrem Unternehmen Energiekosten eingespart werden können und Grundlage sind zum Erhalt der Fördermittel.

 

Im ersten Schritt erhalten sie für dieses Gutachten eine Förderung von € 6.000,00,  bewilligt durch das Bundesministerium.

 

Förderfähig sind Unternehmen die noch kein Energie-Management-System implementiert haben und einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen nicht überschreiten sowie maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen.

 

Die  jährlichen Energiekosten müssen mindestens  € 10.000,00 netto betragen.

 

In der folgenden Umsetzung begleiten wir Sie und übernehmen die Planung und Ausführung für Photovoltaik-Anlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Spannungsreduzierer und Energie-Management-Systeme etc. 

 

Kontaktieren Sie uns zur ersten kostenlosen Prüfung  der für Sie möglichen Förderungen durch das Bundesministerium, reduzieren Sie zukünftige Energiekosten im Unternehmen und tragen zum notwendigen Klimaschutz und der Energiewende bei, fossile Brennstoffe sind endlich, Sonnenenergie ist grenzenlos und kostenfrei. 

Formulare unterschreiben
Euro Bill
glänzend Laptop
CLIENTS
CONTACT
Mehr Informationen - jetzt anfordern!
bottom of page